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von klausjans.de
Ein Text von Klaus Jans aus dem Jahr 2023
KURZPROSA-SATIRE
Die Rollladenverordnung
-- Oh ... Welt bürokratischer Tücken --
von
Klaus Jans
Die Rollladen müssen generell
abends um 23 Uhr geschlossen werden und auch vollkommen geschlossen
sein.
Der Plural "Rollläden" mit ä ist sonstamtlich zwar auch
gültig, wird aber dennoch gar nicht gern gesehen. Merken Sie sich
das! Wir
schreiben "Rollladen" mit a als den wahren und einzig ordentlichen
Plural des Wortes. Im Kontakt mit der Rollladenoberbehörde
"Rolllz" werden nur Schreiben bearbeitet, die stets den Plural mit "a"
ausweisen.
Rollladen aus Holz müssen bereits um 22 Uhr geschlossen werden.
Der Schließvorgang muss spätestens (kurz als "spätens"
im Rollladenschriftverkehr) um 22:03 Uhr MESZ (im Winter
gilt weiterhin MESZ, allerdings nur für Rollladen, nicht für
Garagentore) beendet sein.
Geschlossene Rollladen gelten nur dann als geschlossen, wenn sie
"ritzenfrei" verschlossen sind. Sind noch Ritzen zwischen den Lamellen
erkennbar, ist die Rolllade offiziell als "kaumgeschlossen" zu
verorten.
(Rollladen, die aus technischen Gründen oder wegen Mängeln
nicht sauber schließen, bekommen die gebührenpflichtige
"Techno-Mangel-Sonstwie-Mängelplakette".)
Rollladen, die eine Breite von 2 Metern überschreiten, müssen
aber bereits um 21:30 Uhr geschlossen werden. (Dazu ist außerdem
ein Vorschließ-Protokoll-Buch anzulegen.)
Rollladen, die aus dem Pazifikraum importiert wurden, müssen vor
dem zweiten Schließen noch einmal erneut durchgeprüft
werden. (Nehmen Sie
dazu nur die Prüfzarge RS 300, nicht die RS 400! Verwenden Sie
dazu außerdem die besondere Protokollvorlage 47-PP. Digital als
47-PP-didi.)
Rollladen, die sich nicht schließen lassen, dürfen eine
Nacht geöffnet bleiben. Allerdings ausschließlich unter
Anbringung des entsprechenden (rotgrauen)
"Nachtöffnung"-Warnschildes an der
Fensterscheibe. (HINWEIS: Eventuell vorhandene Bücher von George
Orwell sollen dann nicht mehr im entsprechenden Zimmer bzw. Raum
sichtbar sein. Sie müssten also dann für die betreffenden
Nächte enträumt werden.)
Blieb eine Rolllade eine Nacht unverschlossen, muss binnen 5 Stunden
nach 6 Uhr der Rollladen-Bescheinigungs-Dienst RBD angerufen werden.
(Das Fenster darf aber nicht mit Stoff oder anderweitig verschleiert
werden! Achten Sie darauf!)
Rollladen aus Metall dürfen beim Schließen die 82 Dezibel
nicht überschreiten, beim Öffnen nicht die 79 Dezibel. Das
Jahres-Messergebnis der Rollladenprüfbehörde (RPB) muss an
der Rollladenkante durch den staatlich anerkannten Klein-Aufkleber
"Wieso", 5 cm mal 2 cm, ausgewiesen sein.
Rollladen, die sich an Einfamilienhäusern befinden, dürfen
auch nachts nicht mehr geöffnet werden. Erst morgens ab 6 Uhr
wieder ist ein Öffnen, also manuelles Hochziehen, zulässig.
Ansonsten bleiben die Rollladen über die gesamte Nacht geschlossen.
Elektrische Rollladenheber und sonstige maschinenähnliche
Einbauten bekommen keine Sonderregelungen. (Ausnahme: Diese weisen beim
Öffnen und Schließen Geräusche von unter 64 Dezibel
auf! Dazu
wird aber das grüngelbliche Dezibel-Nachweis-Dokument RZ 40932
samt Prüfstempel vom BLORZ verlangt.)
Rollladen, die von Rentnern
bedient werden, müssen eine spezielle "Rentnersicherung" haben,
die vor dem Runterfallen beim Hochziehvorgang schützt. Von
außen muss die Existenz der "Rentnersicherung" durch einen
orangefarbenen Kreis (Rollladen-Aufkleber 323!) erkennbar sein. Dieser
Aufkleber befindet sich üblicherweise 5 Zentimeter rechts neben
der Rolllade auf einer
Höhe von 1,12 Metern. (Ausnahme: Das Haus ist kleiner als 1,12
Meter.)
Menschen, die unter Atemnot leiden, dürfen einmal pro Nacht 5
Minuten eine "Leichtöffnung" durchführen, sodass die Ritzen
zu sehen sind und Luft erahnbar wird. Diese Leichtöffnung kann
aber nur mit dem Atem-ZUG-Dokument "Rolllo" erlangt werden. Die
Antragsfrist ist jeweils 14 Monate vor dem 16ten des aktuellen Monats,
in welchem die Atemprobleme auftraten.
Rollladen, die sich immer noch (eingebaut) in Abbruchhäusern
befinden, sind binnen
drei Monaten nach dem Abbruchedikt auszubauen. (Abbruchedikte von vor
1967 sind außerdem bis zum 29. Mai des jeweiligen Jahres in die
digitale Version PZ-F-U-998-K umzuwandeln.)
Rollladen, die quietschen, führen für die Besitzer zu drei
Punkten in Glücksburg ("Zentrale Rollladenkartei des Bundes",
ZeRoKaBu), die
Mieter/innen bekommen zusätzlich jeweils auch noch zwei
extrakleinfaserige Sonder-Punkte in der Miez-Kartei. Ab 24 Punkten
droht
ein Zwangs-Rollladenausbau für drei Jahre, beim nächsten
Vergehen sogar für 12 Jahre. Der Ausbau wird immer vom Besitzer
des Objekts und/oder vom Mieter desselben bezahlt.
Uneinsichtige "Rolller" (mit 3 L!, Sonderwort!) müssen mit
lebenslangem Rollladenentzug rechnen. (Fragen Sie dazu die
Rollladenkontaktbeamten!)
Rollladen, die mit 2 l als Rolladen geschrieben werden, entsprechen
nicht mehr der
aktuellen Rechtschreibung und werden für drei Wochen gesperrt (...
bis
die Schreibung geändert wurde und der "Schreibbeauftragte" der
verantwortlichen Rollladen-Gemeinde das bestätigt hat).
Rollladen, die umgangsprachlich als "Rouladen" bezeichnet wurden,
unterliegen einem Verzehrverbot. (Das gilt selbst dann, wenn sie in
einem 5-Sterne-Restaurant aufgetischt werden.)
Rollladen, die unter 80 cm breit sind, dürfen in
Deutschrolllandien
überhaupt nicht eingebaut werden. Sie unterliegen einer "ewigen
Einbausperre".
Bei Zuwiderhandeln muss mit einer Geldbuße von mindestens 1000
Euro (und einer videoaufgezeichneten Nacht mit 2 Rollladen als einer
Bettdecke) gerechnet werden.
Rollladen, die an amtlich anerkannten Verbrechertreffpunkten angebracht
sind, unterliegen
keinerlei Rollladenschutz und müssen aus polizeilicher Sicht als
"nicht existent" angesehen werden.
Rollladen, die über einen Zeitraum von 11 Tagen nicht mehr
geöffnet werden, gelten amtlich als
"dauerverschlossen" und sind ein Fall für den
Rollladenschreddermeisterfachbetrieb. Es dürfen aber nur
anerkannte
Rolladenschreddermeisterfachbetriebe aktiv werden. (Bitte rufen Sie
gerne an, wenn Sie so etwas entdeckt haben. Unser
Denunziationsfachberaterteam wird sich Ihnen annehmen. Telefon
0911677-8887-900-HALTUNG.)
Rollladen, die keiner kennt, gelten als "unfair" und werden von der
Öffentlichkeit geächtet.
Geächtete Rollladen dürfen aber nicht in andere Bauobjekte
eingebaut werden. Auch nicht in Tiny Houses oder Notschlafplätze
von Obdachlosen, z. B. unter einer Autobahnbrücke. Auch nicht in
Campingzelte im Großraum Dinslaken.
Rollladen, die weinen, machen sich lächerlich.
Rollladen, die nur sonntags verschlossen werden, müssen mit
empfindlichen Strafen rechnen. Deren Besitzer im Übrigen auch.
Generell gilt die Schließpflicht, und das bedeutet: jeden Tag.
Ausnahmen liegen bei Krankheit vor, dann aber muss der
"Kranken-K-Nachweis" 14 Tage vorher im Internet auf der Homepage
www.rollladen-krankheit-die-vermeldung.de angekündigt werden.
(Kranke, die ihre Krankheiten nicht ankündigen, gelten weiterhin
als gesund.)
Wenn eine Rolllade sich weigert, morgens um 6 Uhr hochgezogen zu
werden,
bekommt sie die behördliche Duldung von einer Stunde bis 7 Uhr
(SMS-Bestätigung nicht vergessen!), muss aber an diesem Tag als
eine Art von "Ahndung" bereits um 20 Uhr hinuntergelassen werden.
(Rollladen selbst können nicht verhaftet werden, immer aber die
Betreiber.)
Die Bewohner von amtlich anerkannten 20-Uhr-Rollladen-Objekten
dürfen allerdings kein Licht
anmachen, bis 23 Uhr. (Das ist durch YouTube-Videos nachzuweisen. Bitte
schicken Sie Freunde oder Verwandte vor das Haus und lassen diese
entsprechend filmen.)
Generell gilt, wie schon erwähnt: Ab 23 Uhr sollten alle Rollladen
in Deutschrollladien verschlossen sein,
Ausnahmen gelten nur für Krankenhäuser, allerdings auch nur
orthopädische Krankenhäuser der Gefahrenstufe III. (Bitte
checken Sie dazu den Gefahrenstufen-Einstufer, indem Sie bei Instagram
ein Foto des entsprechenden Krankenhauses posten. Für die
Herzchirurgie gelten im Übrigen keine Ausnahmen! Entsprechende
Flugblätter sind Fälschungen!)
Wer Rollladen "aus Versehen" schon zehn Minuten früher
schließt, muss damit rechnen, zu einem
Rollladen-Zeitgut-Schließungskurs eingeladen zu werden, auf
eigene Kosten. Den dann notwendigen "Rollladen-Führerschein" wird
man/frau erst nach mindestens 12 Kursabenden erhalten können.
Sollte jemand durch die Abschlussprüfung fallen, müssen die
Rollladen durch Fensterläden ersetzt werden, in dem betreffenden
Haus.
Wenn eine Rolllade klemmt, darf diese nur von einem staatlich
geprüften "Entklemmer" bzw. einer staatlichen geprüften
"Entklemmerin" gelockert werden. Sollten andere sachfremde Personen
damit beauftragt werden, gibt es eine zweiwöchige Klemmsperre, in
welcher die Rollladen dauerhaft unten sein müssen. Zugleich ist
auf
einer Lamelle dieser Rolllade selbst das entsprechende Warnschild "AH
765 FR" anzubringen. (In diesem Fall mit Schrauben, nicht mit Kleber!)
Rollladen-Warnschild-Kleber und Rollladen-Warnschild-Schrauben dürfen nur in zugelassenen Fachgeschäften mit dem Abkürzungs-Vermerk "zugel." eingekauft werden, der Vermerk "zugelas." ist hier nicht gültig.
Wenn jemand diese Rollladen-Verordnung liest, ohne sie wirklich,
aufrichtig und innerlich verstanden zu haben, wird er oder sie einer
Gehirnspreizung zugeführt. Dazu haben wir die entsprechende
Behörde unter Leitung von Prof. Dr. Annette Spreiz in Silchrode.
Nehmen Sie dann dorthin Kontakt auf. Wir haben den
Kontakt-Aufnehmer "L&/ kk" entwickelt, der Sie sicher durch den
Kontaktprozess begleiten wird. (Allerdings muss für diesen Fall
zuvor, auch tagsüber, die Rolllade geschlossen werden, dazu haben
wir ein Sonderwarnschild erarbeitet, welches Sie sich bei "Rolllade,
nur Du!" gratis downloaden können.)
Bitte bringen Sie Cannabis nicht mit Rollladen in Kontakt, das schadet
allen. Danke! Sie können Cannabispflanzen aber im Schredder
abgefackelter Rollladen gedeihen lassen. 3 Pflanzen pro eingetragener
Rolllade. Mehr nicht. Das Rauch-Aroma soll nach Auskunft von
Fachmenschen plastiziös-herb sein.
Insgesamt gilt: Halten Sie Ihre Rollladen in Ehren. Besitzer von
Platin-Rollladen dürfen immer zum 19.9. eines Jahres am
Rollladen-Hoch-Runter-Wettbewerb teilnehmen. Dazu haben wir extra den
Antragsvorgang "Rollla Rollla Huhhh!" eingeführt, der nach der
Bestätigung durch die ZeRoKaBu Ende des Monats August
freigeschaltet sein sollte. Bitte bewerben Sie sich immer nur mit einer
Rolllade pro Haushalt. Südfenster (Ausnahme: Kölner Dom)
werden bevorzugt, bei
Gewerbetrieben und Supermärkten hingegen Ostfenster.
Diese Verordnung gilt, weil sie gültig ist. Sie setzt das
Rollladen-Gesetz vom 12.4.1982 allerdings nicht vollständig
außer Kraft. Bei Überlappungen gilt immer das Gesetz, bei
Überrollungen gilt allerdings diese Verordnung hier.
Zusatz: Die Garagentorverordnung gilt weiterhin.
-- gez. Irmhard Bresslinger-Broese, Rollladenobermeisterführerin
der Innungs-Gaststätte "Röllchen".
Gelchingen am Suhl, 17.8.2023,
Deutschrolllandien alias Deutschrollladien. (Beide Länder gelten!)
||| ::: Dieses Dokument
wurde
im Rahmen der EU-AO-Entbürokratisierungsrichtlinie "Wollen ist
Willen
als Wallen" ohne Paragrafenzeichen hergestellt. ::: |||
Urfassung: Klaus Jans, 17.8.2023,
Donnerstag.
::: Ein Text von Klaus Jans.
Dieser
Text wurde am 17.8.2023 erstellt und als diese WEBPAGE hier
online
gestellt, K. J.
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